Cantiere biografico
degli Anarchici IN Svizzera








ultimo aggiornamento: 15/03/2026 - 16:59

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Jenni Samuel Friedrich

Buchhändler, Verleger, Redakteur, Karikaturist



Samuel Friedrich Jenni (1809-1849)

Bildlegende:“Er ist versorgt und aufgehoben.“/Selbstportrait Jennis (ganz rechts) von seinem Gefängnisaufenthalt 1843 (Gukkasten No. 26, 30. Juni 1843)

 

Friedrich Jenni war in den 1840er Jahren in Bern als Buchhändler und Drucker, Verleger, Publizist, Redaktor und Karikaturist sowie als (Anti)Politiker tätig. Nach einer Buchhändlerlehre in Süddeutschland hatte sein Vater Christian Albrecht Jenni (1786-1861) ihm 1834 die Verlags und Sortimentsbuchhandlung übergeben, die Friedrich 1839 um eine Musikalienabteilung erweiterte und ab 1841 unter dem Namen Jenni, Sohn führte. 1843 übernahm Friedrich Jenni von seinem Vater auch die Buchdruckerei und damit Druck und Verlag der Wochenzeitung Der Gukkasten, die seit 1840 von den Berner Zeichnern und Karikaturisten Heinrich von Arx, Heinrich Guyer und weiteren Personen herausgegeben worden war. Friedrich Jenni schrieb und zeichnete fortan selbst die Inhalte und gab dem Blatt den Untertitel "Zeitschrift für Witz, Laune und Satyre". Ab 1845 brachte Jenni ausserdem den Gukkasten-Kalender heraus. Dessen zwei erschienene Jahrgänge 1845 und 1846, die den Untertitel „für das Jahr, nicht der Gnade sondern hoffentlich des Rechts und der Vernunft“ trugen. Neben antiklerikalen Pamphleten publizierte er politische Lyrik unteranderem von Adolf Glassbrenner, Werke sozialistischer und kommunistischer Autoren wie Wilhelm Weitling oder Etienne Cabet sowie Schriften jungdeutscher und radikal-demokratischer Autoren, beispielsweise Ludwig Börne und Karl Heinzen. „Wie auch Julius Fröbels Literarisches Comptoir in Zürich bzw. Winterthur oder Michael Schläpfers »Literarisches Institut« in Herisau gehört Jennis Unternehmen zu den wichtigen politischen Verlagsanstalten der 1840er Jahre, die nicht nur den schweizerischen Markt belieferten, sondern in großem Stil oppositionelle Literatur nach Deutschland schmuggelten und über die deshalb der deutsche Bundestag ein Verbot verhängte.“ (Tschopp) Im Unterschied zu andern bürgerlichen Radikalen vertrat Jenni ab den 1840er Jahren immer mehr sozialistische und ab den 1843er Jahren sogar früh-anarchistische Ideen. Jenni war Herausgeber der damals radikalsten deutschsprachigen Literatur überhaupt. „Sein Verlag weist außer dem von Michod in Vevey den größten Prozentsatz an sozialistischen und kommunistischen Editionen auf.“ (Gruner)

Jenni bewegte sich schon länger im Umfeld der Radikalsten der radikalen Partei und gehörte zu deren linkem Flügel. Zu seinen ‚intimsten Freunden" zählte seit Ende der 1830er Jahren der Naturwissenschaftler und Freigeist Carl Vogt (1817-1895), mit dem er in der Stadt Bern manch rauchend durchzechte Nacht verbrachte. Vogt, zu dessen späteren Freunden Alexander Herzen (1812-1870), Georg Herwegh (1817-1875) und Michael Bakunin (1814-1876) gehörten, bewegte sich immer in den radikalsten und freigeistigsten Kreisen seiner Zeit. Herzen schrieb über Vogt, der sich 1848 am Aufstand in Deutschland beteiligte: "Es versteht sich von selbst, dass er sich in die allerradikalste Reihe stellte (...)." Zu Carl Vogt und der ganzen in Bern lebenden Familie Vogt verband Jenni nicht nur eine freundschaftliche, sondern auch eine verwandtschaftliche Bande. Die Familie Vogt war für viele radikale politische Flüchtlinge wie Bakunin eine wichtige Anlaufstelle. Für Bakunin war es sogar die wichtigste Anlaufstelle in der Schweiz: „je n'ai pas d'autres amis en Suisse.“, schrieb er an Louise Vogt- Follenius (1797-1877) in einem Brief vom August 1847, in dem er für die Mutter von Alexander Herzen - Luise Haag - eine Unterkunft erbat. Louise Vogt wiederum war die Schwester des bürgerlich-radikalen Schriftstellers und Verlegers Ludwig Follen (1794-1855). Follen war zeitweise wichtigster Geldgeber und Mitinitiator des Literarische Comptoirs, Zürich und Winterthur, ein weiterer wichtiger Verlag der radikalen Opposition, der 1841 eigens für die Werke Georg Herweghs ins Leben gerufen wurde und der später wichtige Werke der Junghegelianer herausgeben sollte. Mit all den Personen stand Jenni in regem Kontakt und gehörte zu deren Netzwerk. So nahm Bakunin im Winter 1843/44 in Bern bei der Familie seines engsten damaligen Freundes, dem Medizinstudent und Bruder von Carl Vogt, Adolf Vogt (1823-1907), Wohnsitz. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Jenni dort den Junghegelianer Bakunin kennenlernte, und dass er mit ihm im Kreis der Familie Vogt intensiv über die neuen deutschen Philosophen aber auch über den Kommunismus diskutierte. Die Verfolgung des Kommunismus und Weitlings zwang Bakunin aus Zürich zu flüchten und verunmöglichte ihm länger als bis zum Februar 1844 in Bern zu verbleiben, weil die russische Regierung ihn durch die Schweizer Behörden nach Russland zurückschaffen wollte.

Jenni war wie Bakunin eine Art früher Anarchist, denn viele Bakunin Biograf*innen sind der Meinung, dass er zu dieser Zeit seinen späteren Anarchismus „bereits im Keim entwickelt“ hätte. Ja es wäre sogar gut möglich, dass Jenni Bakunin genauso anarchistisch inspiriert haben könnte, wie umgekehrt, denn schon Anfangs 1843 begann sich der radikal-bürgerliche Jenni zu einem der ersten sozialistischen, anarchistischen Verleger der Schweiz zu entwickeln. Gleichzeitig mit seinem politischen Gesinnungswandel zum Anarchisten, stieg auch die öffentliche Aufmerksamkeit im deutschen Sprachraum für seine radikalen Publikationen und der Verlag gehörte von nun an "zu den bedeutendsten politischen Verlagsanstalten" der Schweiz

Jennis Abwendung vom Bürgertum nahm seinen Anfang Mitte 1842, als erstmals auf Geheiss der mehrheitlich liberal-konservativen Berner Regierung die Justiz seine Bücher zu beschlagnahmen und Jenni gerichtlich zu verfolgen begann. So wurde im August 1842 das Buch des ehemaligen Kapuzinerpater Franz Ammann (1895-1875) Die Liebschaften des ehrwürdigen Paters J. Marell konfisziert und Jenni im August zu zehn Tagen Haft und einer Busse von vier alten Franken verurteilt. Jenni appellierte gegen dieses Urteil und wurde im November 1842 vom Obergericht zwar freigesprochen, musste aber alle Kosten des Verfahrens übernehmen. Je mehr er von nun an von der Justiz zensiert und verfolgt wurde, umso mehr entstanden in ihm ein "Höllenfeuer von Wuth", wie er später einmal erklärte, und um so anarchistischer wurden seine Publikationen und seine Gesinnung. Auch das von Jenni seit 1843 redigierte und verlegte Witzblatt Der Gukkasten, das der talentierte Zeichner Jenni mit eigenen Karikaturen versah, wandelte sich in dieser Zeit immer mehr zu einem bitterbösen, manchmal derben, Satireblatt gegen Kirche und Staat. “Wenn das heisst regiere, So heisst furze musiziere!“ Damit distanzierte er sich zugleich auch von seiner Familie, von denen nicht wenige zur Berner Obrigkeit gehörten. So war Jennis Onkel Karl Friedrich Ludwig Sybold (1790-1853), bei dem er lange ein und aus ging, der Regierungsstatthalter von Bern. Und der Ehemann seiner Schwester Magdalena Charlotte Jenni -Müller (1812-1870) war Theologe und Oberrichter. Sogar mit seinem Vater, Christian Albert Jenni (1786-1861), dem angesehenen bürgerlich-radikalen Berner Buchhändler und Verleger, der ihn anfangs bei seiner politischen Radikalisierung noch unterstützte, sollte er sich wegen seiner zunehmenden Bejahung der Anarchie vollständig überwerfen. Es macht den Anschein, dass von der Familie nur sein jüngerer Bruder, der Verleger, Buchhändler und spätere Rechtsagent Rudolf Jenni(?) und die Familie Vogt stets zu ihm hielten.

Seit Jenni im Januar 1843 das Büchlein Das Eigenthum in Gefahr! oder was haben Deutschland und die Schweiz vom Kommunismus und Vernunftglauben zu fürchten? von Sebastian Seiler (1815-1870) herausgegeben hatte, scheint sich Jenni ganz den neuen sozialistischen Ideen angenähert zu haben, denn von jetzt an bildeten solche Schriften den Schwerpunkt in seinem Verlagsprogramm. Solche Publikationen zeigten auch, weshalb Jenni kein bürgerlicher Radikaler mehr war, denn die Trennlinie zwischen linksbürgerlichem Radikalismus und anarchistischem Sozialismus/Kommunismus war die Eigentumsfrage. Der Autor von Das Eigenthum in Gefahr!, der Aktuar und Publizist Sebastian Seiler, beteiligte sich in der Schweiz an den frühkommunistischen Arbeitervereinen Wilhelm Weitlings (1808-1871) und August Beckers (1812-1871), mit denen er ebenso wie mit dem jungen Bakunin, der seit Mitte Januar 1843 in Zürich weilte, in Kontakt stand. Seiler gab zwischen 1842 bis 1843 zusammen mit Weitling die kommunistische Arbeiterzeitschrift Die Junge Generation heraus und propagierte dort die Ideen Proudhons mit „anarchistisch gefärbten Abhandlungen“. Die Junge Generation wurde im bernischen Emmental gedruckt und von Vater und Sohn Jenni gemeinsam im Kanton Bern vertrieben. Friedrich Jenni bewarb auch seit April 1843 im Gukkasten Weitlings im Dezember 1842 im Verlag der Jungen Generation erschienenes und in Vevey gedrucktes Buch Garantien der Harmonie und Freiheit. „Es ist dieses die eigentliche Idee der wahren Gleichheit, und wenn auch die Verwirklichung derselben im weiten Felde liegt, so ist es doch äusserst interessant, diese neuen Ansichten kennen zu lernen.“ schreibt Jenni dazu in seiner Anzeige. Möglich, dass Jenni Seiler über den Vertrieb der Zeitschrift Die Junge Generation kennen gelernt hatte. Für Jenni und Sohn schrieb Seiler schon 1842 ein Buch, Marie Luise und der Herzog von Reichstadt, und 1845 wird er seinen Bestseller und Sensationsgeschichte Kaspar Hauser, die erstmals in 1840 in Zürich erschien, in mehreren, teilweise erweiterten Auflagen bei Jenni erscheinen lassen.

Seiler gibt in Das Eigenthum in Gefahr! einen Überblick über die französischen Frühsozialisten Henri de Saint-Simon (1760-1825) und Charles Fourier (1772-1837) und stellt Bezüge zur Philosophie Hegels "eines der tiefsten Denkers unseres Jahrhunderts" her. Zu den "vier haupt [!] Evangelisten" des Kommunismus erklärte er Abbé Constant (1810-1875), Étienne Cabet (1788-1855), Proudhon und Weitling. Alle vier stellt er in kurzen Biographien vor. Die Absicht der Broschüre war unverkennbar, sie sollte die Besitzenden und die Besitzlosen mit radikalsten Parolen aufrütteln. So, wenn er aus Constants Buch la Bible de la liberté, das in Frankreich verboten war und seinen Autor ins Gefängnis brachte, zitierte: "Ich habe zu den Armen gesagt: verschlingt die Reichen, und zu den Sklaven: erwürgt die Tyrannen." Proudhon beschrieb er als "der geistreichste von allen ‚Evangelisten‘: "Er ist der Paulus unter ihnen und eines jener fruchtbaren revolutionären Genie's, wie sie nur auf dem durchwühlten Boden Frankreichs bisher zu gedeihen im Stande waren." Und Proudhon rufe "den Besitzenden d.h. den personifizierten Geldsäcken, den Gültbrief-Aristokraten usw." zu: "'Die Katastrophen sind künftig nur durch Euren Egoismus und Eure Unwissenheit zu befürchten.'" Dagegen war Weitling für Seiler nur "einer der tapferen Hauptleute im Lager des Kommunismus." Seiler resümierte weiter über die Situation der Schweiz, auf deren Entwicklung er beträchtliche Hoffnungen setzte: "(...) die zwei und zwanzig Republiklein der Schweiz bilden vielleicht den ersten republikanisch-kommunistischen Musterstaat im Herzen Europa's. Wenn demnach die konservativen Waschzettel seit einiger Zeit davon faseln, dass in der Schweiz kein Boden für den Kommunismus vorhanden sei, weil Jeder etwas besitze und kein Elend darin herrsche: so ist dies ein faustdicke statistische Angstlüge (...)." Zugleich stellte er jeden Nationalismus infrage. "Wo ist der armen Schweizer Vaterland? wo ihre Freiheit und Gleichheit, die man ihnen in Poesie und Prosa überall goldglänzend herausmalt (...).?"

Erstaunlicherweise war es aber nicht diese radikale Broschüre gegen das Eigentum, die Jenni 1843 vor Gericht, ins Gefängnis und in die Verbannung ausserhalb der Stadt Berns bringen wird, sondern mehrere Verfahren gegen den Gukkasten und andere seiner Publikationen. Im April 1843 veranlasst der apostolische Nuntius, wegen des "grösste[n] Skandal[s] des Jahres" einen Prozess gegen Jenni, Amman und den Privatdozenten für Kirchenrecht an der Universität Bern, Christian Wilhelm von Glück (1810-1866). Grund seiner Intervention war eine von Jenni zum ‚Jux‘, wie Jenni später erklärte, in Umlauf gebrachte gefälschte Verdammungsbulle des Papstes, die suggerierte, dass sie im Namen des „apostolischen Nuntius bei der Eidgenossenschaft“ gedruckt worden sei. Sie trug den Titel Sr. Heiligkeit Gregorius XVI. Verdammungsbulle der Jungen Schweiz im Kanton Wallis und gehört wohl zu den ersten Kommunikationsguerilla Aktionen in der Schweiz, aber nicht zur ersten, denn von Glück hatte schon 1839 in Zürich ein gefälschtes Kreisschreiben des Papstes verbreitet. Die erste Fälschung von Glücks war gegen die konservativ-liberalen Zürcher unter der Führung von Johann Caspar Bluntschli (1808-1881) gerichtet, die gegen die Berufung des junghegelianischen Theologen David Friedrich Strauss (1808-1874) an die Universität Zürich opponierten, später als Straussenhandel bezeichnet, und der für den Züriputsch von 1839 mitverantwortlich war. Die Verdammungsbulle hingegen war eine Satire gegen die sogenannte Alte Schweiz, die sich im Kanton Wallis als Gegenstück zur Jungen Schweiz gebildet hatte, sowie gegen die Katholische Kirche, die durch den Bischof von Sitten, Moritz Roten (1783-1843), den Anhängern der Jungen Schweiz die Exkommunikation androhte. Die Alte Schweiz waren die Vertreter des konservativen, katholischen, deutschsprachigen Oberwallis. Die Junge Schweiz war ein Zusammenschluss bürgerlicher Radikaler des französischsprachigen Unterwallis, die zur gesamtschweizerischen Bewegung der Jungen Schweiz gehörte, der sich Friedrich Jenni in jungen Jahren auch angeschlossen hatte. Auf beiden Seiten kam es zu gewalttätigen, teilweise bewaffneten Übergriffen, die 1844 in einem Bürgerkrieg eskalieren werden. Der liberal-konservative Katholik Baumgartner bezeichnet die Anhänger der Jungen Schweiz als „Terroristen“ und „Anarchisten.“ Diese Etikettierung des politischen Gegners, also auch Jennis, durch die Konservativen, ebenso ihr Antisemitismus, wurden nun in der päpstlichen Bulle - wenig überspitz - als Karikatur wiedergegeben: “Diese Söhne des Verderbens und Fluchs missbrauchen unter dem Vorwand der Volkssouveränität, dieses gottlosen Aberwitzes, die Leichtgläubigkeit des Pöbels, der in seiner mehr als jüdischen Blindheit ihnen zum Werkzeug diente, um die Ruhe des Landes zu stören und die legitimen Regierungen zu stürzen (…) (…) und an ihrer Stelle die schrecklichste Anarchie gesetzt zu haben (…)“ Und: „Diese Gesellschaft bekennt sich zu den verderblichen Grundsätzen des Jakobinismus oder Atheismus oder Tolerantismus, und schämt sich keiner Bosheit, keines Frevels und keiner Schandthat, so dass man in der That von ihr sagen kann, was Leo der Grosse sagt: ihr Gesetz ist die Lüge, der Teufel ist ihre Religion(…).“

Im Juni wird Jenni, der „ Besitzer eines schwergeprüften Gemüths“, wegen der gefälschten Bulle und dem im Gukkasten publizierten Gedicht Gott und Papst, das aus seinem schon 1842 herausgegebenen Gedichtband Schwarze Lieder stammt, mehrmals vorgeladen und Mitte Juni verhaftet. Nach einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung aller Broschüren landet er vierzehn Tage im mittelalterlichen Aarbergerthor-Gefängnis in ‚strenger Untersuchungshaft‘. Danach wird er zeitweise aus der Stadt Bern verbannt und verbringt weitere siebzehn Tage im Gefängnis. Im Dezember, wird Jenni in erster Instanz vom Amtsgericht Bern zu zwei Jahren ‚Landesverweisung‘ (beantragt waren acht Jahre) wegen der gefälschten Bulle verurteilt, wogegen er am Obergericht rekurriert. Ende August 1843, kaum aus der ersten Untersuchungshaft entlassen, wird Jenni, auf Veranlassung des französischen Gesandten in der Schweiz, erneut wegen „Aufreizung zu Königsmord“ durch das im August erschienene und von Seiler verfasste Buch Der Krieg zwischen der Schweiz und Frankreich im Jahre 1838 verhaftet und das Buch beschlagnahmt. Das Buch, eine Idee Jennis, schildert wie es zwischen Frankreich und der Schweiz fast zum Krieg gekommen wäre, weil sich die Schweiz weigerte, den Doppelbürger Charles Louis Napoléon Bonaparte (der spätere Napoleon III, 1808-1873) auszuliefern. Das Buch macht sich in romanhaftem Stil über Napoleon, aber vor allem über König Ludwig Philipp (Bürgerkönig, 1773-1850), die französische Diplomatie/Spionage, die mit ihr verwickelten Berner Aristokraten und den involvierten konservativ-katholischen Kantonen lustig, die fast einen Krieg zu verschuldet gehabt hätten, weil sie sich erhofften, dass Frankreich die Schweiz durch den Krieg von allen Radikalen und Kommunisten säubern würde. Denn: „Ihr alle wisst bereits zur Genüge, daß es nach der Ansicht der Aristokraten und Pfaffen eigentlich nur zwei Klassen zweibeiniger und zweihändiger Wirbelthiere, die aufrecht gehen und die man in der Naturgeschichte Menschen nennt, auf der Erde gibt, nämlich: Herren und Knechte; Städter und Bauern, (…). Wie es aber zugegangen, daß im Laufe des Jahrhunderts auch noch eine dritte Sorte von Wirbelthieren entstanden, die man Radikale oder Ketzer nennt (...) das ist dem aristokratischen Unverstanden, der doch für Alles so leicht einen salbungsvollen Bibelspruch aufzufinden weiss, bisher noch ein Rätsel geblieben.“ Als ein Mittel gegen den Krieg empfiehlt das Buch den „Königsmord!“ denn „wenn der erste Schuß Frankreichs gegen die Schweiz fällt, so heißt es zu Louis Philipp: ‚Mache Deine Rechnung mit dem Himmel, Fürst!‘.“

Im Dezember interveniert der apostolische Nuntius erneut beim Vorort der Eidgenossenschaft gegen Jennis neueste Publikation, Ammanns Zum Himmel schreiende Geschichte der heiligen Päpste (...), und der Vorort wiederum beim Kanton Bern, der daraufhin gegen Jenni ein Verfahren eröffnet, das aber bald eingestellt wird. Im Januar 1844 wird er wegen drei Witzen über Jesus wegen ‚religionsgefährlichen Artikeln‘ angeklagt. In den Artikeln bezeichnet Jenni Jesus einmal als Kommunisten, ein andermal als Zechpreller und vergleicht sich mit ihm, denn „er reitet auch von Zeit zu Zeit einen Esel.“, wie er selber. Die Berner Behörden beklagen schon im Dezember, dass an der Hochschule das empörende Blatt Guckkasten im Umlauf sei, das den Vergleich Jesus Christus mit einem liederlichen Gesellen mache. Und am 1. März wird gegen Jenni der sogenannte Vignetten-Prozess durchgeführt, weil er Ende Februar wegen ‚Schädigung der Ehre und Verleumdung‘ eines Richters angeklagt worden war. Jenni hatte seit Januar 1844 im Gukkasten eine Karikatur des Berner aristokratischen Amtsrichter und Bankier Viktor Zeerleder‏‎ (1808-1850) anstatt des Eulenspiegels als Vignette im Zeitungskopf geführt. Zeerleder war der erstinstanzliche Laienrichter, der Jenni für die gefälschte Bulle zwei Jahre aus Bern verbannen wollte und der für weitere Presseprozesse gegen ihn verantwortlich war.

Jenni zog im Gukkasten vom 5. April 1844 eine Prozessbilanz, nachdem er alle Fälle ans Obergericht weitergezogen hatte. Für das Seiler Buch Der Krieg zwischen der Schweiz und Frankreich wurde er frei gesprochen und mit 40 Fr.- entschädigt, wegen dem Papstgedicht wurde Jenni zu einer Strafe von 25 Fr.-, Übernahme der Prozesskosten und 5 Wochen Verbannung schuldig gesprochen. Im Prozess gegen seine Jesus-Artikel, wurde er zu 80 Fr.-, der Übernahme der Prozesskosten und 30 Wochen Verbannung verurteilt. Im Vignetten Prozess wurde er frei gesprochen, durfte aber die Karikatur vorläufig nicht mehr verwenden. Der Prozess wegen der Bulle endete erst am 26. Oktober 1844 am Obergericht, wo das erstinstanzliche Urteil unter anderem mit Hilfe seiner radikalen prominenten Anwälte auf eine Geldbusse von 80 Fr.-, ein Drittel der Prozesskosten und 30 Tag Haft, die er mit seiner Untersuchungshaft schon abgesessen hatte, reduzieren konnte.

Doch im Oktober, als das endgültige Urteil zur gefälschten Bulle gefällt und nur Jenni verurteilt wurde, war er schon längst in der Verbannung. Am 9. Mai 1844 meldete sich Jenni bei seinen Freunden und Abonnenten im Gukkasten erstmals aus seiner Verbannung, aus seiner ‚Sommerresidenz‘, wie er sie spöttisch bezeichnete, dem stadtnahen Dorf Kehrsatz. Er blieb bis Ende des Jahres 1844 dort verbannt. Doch auf Jenni sollten noch weitere und grössere verlegerische Herausforderungen und ein damit verbundener Konflikt mit der Obrigkeit zukommen, der zum ersten Anarchistenprozess der Schweiz führen wird.

Auffallend ist, dass in Jennis Publikationen von 1843 an der Begriff Anarchie kaum mehr negativ verwendet wurde. Jenni kannte den in der Deutschschweiz und Deutschland, aber auch in den deutschen Handwerkervereinen von Paris, viel diskutierten Artikel Socialismus und Communismus von Moses Hess (1812-1875) - damals ein Proudhonanhänger -, der 1843 in den Einundzwanzig Bogen aus der Schweiz erschien und die Sache der Anarchie positiv propagierte: „Von Fichte datiert in Deutschland der Atheismus - von Baboeuf in Frankreich der Communismus, oder, wie jetzt Proudhon sich präziser ausdrückt, die Anarchie, d.h. die Negation jeder politischen Herrschaft, die Negation des Begriffes Staat oder Politik.“ Der Artikel erschien im Juni/Juli 1843 im Zürcher Verlag Literarische Comptoirs, dessen Druckerzeugnisse Jenni in seiner Buchhandlung führte, und mit dessen Protagonisten, wie schon ausgeführt, er in Kontakt stand.

Noch lief vieles unter dem Begriff Communismus oder Kommunismus was eigentlich schon anarchistisch im Denken war. Das zeigte sich nicht nur in Jennis Reaktionen auf Hess' Artikel, sondern auch auf die Ausweisung des junghegelianischen Schriftstellers Georg Herwegh im Februar 1843 aus der Stadt Zürich, wie auch dem sogenannten Kommunistenprozess vom Juni 1843 und dem Verbot des Buches Das entdeckte Christenthum des Junghegelianers Bruno Bauer (1809-1882) vom Juli 1843, die ebenfalls im Kanton Zürich erfolgten.

Alle diese politischen Ereignisse bestätigten Jenni, dass hinter der Verfolgung kommunistischer und sozialistischer Gruppen nur ein vorgeschobener Machtkampf der Liberal-Konservativen mit den bürgerlichen Radikalen steckte, bei der die Zürcher Liberal-Radikalen keine guten Figur machten. "Spiritus rector" dieser Verfolgungen war der damalige Zürcher Regierungsrat Johann Caspar Bluntschli, der auch der Vordenker der Zürcher Liberal-Konservativen war, die im Unterschied zu den Radikalen einen wirtschaftlichen Liberalismus pflegten, aber eine ultrakonservative, religiöse Gesellschaftsordnung wünschten. Die Liberal-Konservativen versuchten die kommunistischen Handwerkergruppen und die Ideen Weitlings in die Nähe der Liberal-Radikalen zu rücken, um diese als Umstürzler und Kommunisten denunzieren zu können. Jenni empörte sich aber nicht nur über die Kampagne Bluntschlis, sondern auch über den fehlenden Willen der Liberal-Radikalen Zürcher Partei, den angegriffenen Verleger eines Bauers und eines Herweghs, das Literarischen Comptoirs, zu verteidigen. Das Versagen der Liberal-Radikalen zeigte sich schon im Februar 1843, als die Zürcher Regierung dem Dichter und Junghegelianer Georg Herwegh die Aufenthaltsbewilligung verweigerte. Wobei nur eine kleine Minderheit der Liberal-Radikalen sich für Herweghs Verbleib stark machte. In einem Brief vom 15. Februar 1843 schreibt Herwegh aus Zürich: "Der Liberalismus taugt hier wie in der ganzen Welt nichts." Wilhelm Marr (1819-1904), Jennis im doppelten Sinne jüngster Autor und Verfasser der von ihm verlegten kleinen Protestschrift gegen das Verbot der Bauerschrift, Das entdeckte und das unentdeckte Christenthum ([von] Bruno Bauer) in Zürich und ein Traum. Eine Bagatelle, Auszüge aus der in Zürich confiscirten Bauer'schen Schrift enthaltend und dem christlichen Dr. Bluntschli gewidmet vom Antichrist, wird später über den Fall Herwegh schreiben: "Herwegh war damals das Schosskind der Zürcher Radikalen, deren Führer ihn später so schmachvoll und feig im Stiche liessen (...)."

Ende August 1844 verlegte Jenni das erste junghegelianische, anarchistische Buch: Der Streit der Kritik mit Kirche und Staat. Es stammt von Edgar Bauer (1820-1886) dessen erste Ausgabe in Deutschland schon 1843 verboten wurde und seinen Autor in Haft brachte, und das zur theoretischen Grundlage, zum Leitfaden der Berner und der Westschweizer atheistischen Handwerkervereine wurde. Obwohl das Buch Bauers auch schon Mitte September 1844 in der ganzen Schweiz beschlagnahmt, verboten und gegen Jenni im Oktober wegen des Buches der erste Anarchieprozess der Schweiz in Bern eröffnet wurde, fand das Buch in den Vereinen weite Verbreitung. Der Anarchieprozess endete mit der Verurteilung Jennis zu 35 Tagen Gefängnis.

Doch schon im Sommer 1845 wird erneut gegen ihn ein Prozess eröffnet, wegen der Broschüre einer oder eines unbekannten Autor*in: Der Katechismus eines Republikaners der Zukunft. Die Broschüre ist eine der ersten bis heute äusserst aktuell gebliebenen Beschreibungen einer anarchistischen Gesellschaft. Von ihrem Inhalt her könnte sie die Vorlage für James Guillaumes (1844-1916) und der kommenden Juraföderation Idées sur l’organisation sociale von 1876 gewesen sein, doch der Text von 1845 ist in vielen Teilen viel radikaler und moderner als die Ideen des späteren Anarchismus. Für die Autorin oder den Autor besteht die zukünftige Gesellschaft aus einem Bund von Gemeinden. Die Todesstrafe ist abgeschafft. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die Frau kann „jedes Gewerbe ergreifen“ und „unabhängig“ bleiben. Hierarchien gibt es nicht mehr. Die Gemeinden werden von Räten verwaltet, die an ein imperatives Mandat gebunden sind. Das Eigentum wird nicht abgeschafft, jedoch durch eine progressive Reichtumssteuer ausgeglichen. Die ‚Alten‘ werden aber ab dem 40. Altersjahr von Verwaltung und auch von den zu leistenden öffentlichen Arbeiten und Aufgaben entbunden und ausgeschlossen. Es gilt die Religionsfreiheit in den Gemeinden: „Sie gestattet ihm Christ, Jude oder Heide zu sein“. Beim Erscheinen der Broschüre heulten die liberal-konservativen Zeitungen auf und zeigten sich entsetzt über den „deutschen Nihilismus“, über eine Republik, in der Juden und Heiden willkommen sind: „Es passt das vortrefflich, wie man sieht, zu einem juden- und heidenfreundlichen Regierungssystem.“ Die Broschüre fand jedoch keine große Verbreitung, denn die ganze Lieferung nach Deutschland wurde beschlagnahmt und Ende September auch in der Schweiz verboten und die vorhandenen Exemplare bei Jenni und anderen Buchhandlungen konfisziert. Die Broschüre war auch die letzte Veröffentlichung der junghegelianischen Handwerkervereine, denn die Vereine in der Westschweiz und in Bern wurden im Sommer/Herbst 1845 verboten, aufgelöst und ihre Mitglieder, wenn sie nicht Schweizer Bürger waren, ausgewiesen. Obwohl die öffentliche anarchistische Propaganda in der ganzen Schweiz damit ihr vorläufiges Ende fand, waren 1845 nun alle philosophischen Grundlagen für den später entstehenden Anarchismus gelegt.

Durch Verbannung, Gefängnis und politische Verfolgung und der Zuspitzung der innenpolitischen Situation in der Schweiz, die zum Bürgerkrieg (Sonderbundskrieg) und 1848 zum neuen Bundesstaat führte war Jenni immer mehr gesundheitlich angeschlagen, so dass er 1849 schon im Alter von 40 Jahren stirbt. Jenni blieb bis zum Lebensende ein harter Kritiker der Herrschenden, auch als nun viele seiner alten Mitkämpfer im neuen Bundesstaat zu Amt und Würden gelangten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


FONTI: WP

Friedrich Jenni, Der Gukkasten-Kalender, Hrg, von Stefan Humbel, Zürich 2015; 

Werner Portmann, Von der Juraföderation zum Ökoanarchismus: Anarchismus im Land genannt Schweiz, in Handbuch Anarchismus 2023

Tschopp, Silvia S. 2011. Der Kalender als Instrument politischer Agitation: Friedrich Jennis Gukkasten-Kalender (1845/46). Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 13: 35–60. https://www.jstor.org/stable/23346907

Erich Gruner, Die Arbeiter in der Schweiz im 19.Jahrhundert, Bern 1968


CRONOLOGIA: